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Vermögensoffenbarung als erste Maßnahme der Zwangsvollstreckung und Minderung des Schuldnerschutzes (*) Verbesserung oder rechtsstaatlicher Rückschritt?

Zeitschrift für Rechtspolitik vom 29.01.2007, S. 23 / Themen der Zeit

765a 900 813b 807 I. Voranstellung der Vermögensoffenbarung Mit der am 1. 1. 1999 in Kraft getretenen Zwangsvollstreckungsnovelle (1) wurden die Voraussetzungen für die Einleitung des Offenbarungsverfahrens durch Änderung des § 807 ZPO ausgeweitet (2). Zugleich wurde die Zuständigkeit für das Verfahren auf den Gerichtsvollzieher übertragen. Der nunmehr diskutierte Gesetzentwurf (3) lässt den § 807 ZPO völlig wegfallen und als einzige Voraussetzung für den Antrag (4) auf Einleitung des Offenbarungsverfahrens, im Entwurf Vermögensauskunft genannt, die Vorlage eines vollstreckbaren Titels gelten (5). Die Zuständigkeit für das Verfahren bleibt bei dem Gerichtsvollzieher, der im Rahmen der Mobiliarvollstreckung gem. § 802a E befugt sein soll, ...

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Vermögensoffenbarung als erste Maßnahme der Zwangsvollstreckung und Minderung des Schuldnerschutzes (*) Verbesserung oder rechtsstaatlicher Rückschritt? erschienen in Zeitschrift für Rechtspolitik am 29.01.2007, Länge 2057 Wörter


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Metainformationen

Beitrag: Vermögensoffenbarung als erste Maßnahme der Zwangsvollstreckung und Minderung des Schuldnerschutzes (*) Verbesserung oder rechtsstaatlicher Rückschritt?
Quelle: Zeitschrift für Rechtspolitik Online-Archiv
Ressort: Themen der Zeit
Datum: 29.01.2007
Wörter: 2057
Preis: 9,10 €
Schlagwörter: Schuldrecht , Bundesrepublik Deutschland
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