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Das Fahrverbot als Hauptstrafe bei allgemeiner Kriminalität?*Der Autor ist Oberstaatsanwalt beim BGH. - Der Beitrag gibt die persönliche Meinung des Autors wieder
Zeitschrift für Rechtspolitik vom 00.01.2002, S. 20 / Forum
I. Einleitung Seit den Beratungen des 59. Deutschen Juristentags 1992 ist die Diskussion über eine Aufwertung des Fahrverbots zur Hauptstrafe unter Einbeziehung der allgemeinen Kriminalität nicht zur Ruhe gekommen1Verhandlungen des 59. Deutschen Juristentags, Hannover 1992, zum Thema: Empfehlen sich Änderungen und Ergänzungen bei den strafrechtlichen Sanktionen ohne Freiheitsentzug?, hier insb. das Referat von Stöckel, Bd. II (Sitzungsberichte), Teil O; vgl. auch Dölling, ZStW 104 (1992), 259; Kulemeier, NZV 1993, 212; Fehl, DAR 1998, 379; v. der Aa/Pöppelmann, Jura 1999, 462.. Ein Gesetzentwurf der CDU/CSU-Bundestagsfraktion zur Verbesserung der gesetzlichen Maßnahmen gegenüber Kinder- und Jugenddelinquenz sieht das Fahrverbot als weiteres Zuchtmittel ...Lesen Sie den kompletten Artikel!
Das Fahrverbot als Hauptstrafe bei allgemeiner Kriminalität?*Der Autor ist Oberstaatsanwalt beim BGH. - Der Beitrag gibt die persönliche Meinung des Autors wieder erschienen in Zeitschrift für Rechtspolitik am 00.01.2002, Länge 2530 Wörter
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Metainformationen
Beitrag: | Das Fahrverbot als Hauptstrafe bei allgemeiner Kriminalität?*Der Autor ist Oberstaatsanwalt beim BGH. - Der Beitrag gibt die persönliche Meinung des Autors wieder |
Quelle: | Zeitschrift für Rechtspolitik Online-Archiv |
Ressort: | Forum |
Datum: | 00.01.2002 |
Wörter: | 2530 |
Preis: | 9,10 € |
Schlagwörter: | Kriminalität , Bundesrepublik Deutschland |
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