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Begrenzte Zahl von Kontakten: Geldbuße gegen Chip-Hersteller Infineon muss erneut geprüft werden

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, Infineon Redaktioneller Hinweis: Volltext-Urteil online: RS1290588. Sachverhalt 1Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Infineon Technologies AG die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 15.12.2016, Infineon Technologies/Kommission (T-758/14, EU:T:2016:737, n. v., im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht ihre auf Nichtigerklärung des Beschlusses C(2014) 6250 final der Kommission vom 03.09.2014 in einem Verfahren nach Art. 101 AEUV und Art. 53 des EWR-Abkommens (Sache AT.39574 - Smartcard-Chips ) (im Folgenden: streitiger Beschluss) und, hilfsweise, auf Ermäßigung der gegen sie verhängten Geldbuße gerichtete Klage abgewiesen hat. (Rechtlicher Rahmen) 10Am 03.09.2014 ...

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Begrenzte Zahl von Kontakten: Geldbuße gegen Chip-Hersteller Infineon muss erneut geprüft werden erschienen in Wirtschaft und Wettbewerb am 04.01.2019, Länge 2485 Wörter


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Metainformationen

Beitrag: Begrenzte Zahl von Kontakten: Geldbuße gegen Chip-Hersteller Infineon muss erneut geprüft werden
Quelle: Wirtschaft und Wettbewerb Online-Archiv
Datum: 04.01.2019
Wörter: 2485
Preis: 6,43 €
Schlagwörter: Aloys F. Dornbracht GmbH & Co. KG, LG Group, Seoul, Infineon Technologies AG, Deutsche Telekom AG
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