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Keine Betriebsschließung bei Außerhausverkauf

Versicherungsrecht - Rechtsprechung vom 15.05.2021, S. 641 / Rechtsprechung

Die Kl. macht gegen die Bekl. Ansprüche aus einer Betriebsschließungsversicherung im Zusammenhang mit den Maßnahmen wegen der Coronakrise geltend.Die Kl. betreibt eine Gaststätte. Sie unterhält dafür seit dem 8.7.2015 bei der Bekl. eine "Profi-Schutz Sach-Versicherung", die neben einer Firmen-Sachversicherung auch Schäden durch Betriebsschließungen erfasst. Vereinbart war für den Versicherungsbestandteil Betriebsschließungen ein Versicherungsbeitrag von 1314,19 €.Am 20.3.2020 erließ das bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege eine Allgemeinverfügung zum Vollzug des IfSG, nach der Gastronomiebetriebe jeder Art untersagt wurden mit Ausnahme der Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen. Die Allgemeinverfügung trat am 21.3.2020 in ...

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Keine Betriebsschließung bei Außerhausverkauf erschienen in Versicherungsrecht - Rechtsprechung am 15.05.2021, Länge 3189 Wörter


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Metainformationen

Beitrag: Keine Betriebsschließung bei Außerhausverkauf
Quelle: Versicherungsrecht - Rechtsprechung Online-Archiv
Ressort: Rechtsprechung
Datum: 15.05.2021
Wörter: 3189
Preis: 7,17 €
Schlagwörter: Medizin , Kriminalität und Recht , Dienstleistung , Bundesrepublik Deutschland
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