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Ermäßigte Mehrwertsteuersätze - Begriffe "Nahrungsmittel" und "üblicherweise als Zusatz oder als Ersatz für Nahrungsmittel verwendete Erzeugnisse" - Aphrodisiaka
Umsatzsteuer-Rundschau vom 05.06.2021, S. 429 / Rechtsprechung
Sachverhalt1 Das Vorabentscheidungsersuchen betrifft die Auslegung von Anhang III Nr. 1 MwStSystRL (ABl. EU Nr. L 347/2006, 1. 2 Es ergeht im Rahmen eines Rechtsstreits zwischen dem Staatssecretaris van Financiën (Staatssekretär für Finanzen, Niederlande) und X über die Anwendung des für Nahrungsmittel vorgesehenen ermäßigten Steuersatzes auf Erzeugnisse, die als Aphrodisiaka vertrieben und verwendet werden, im Wesentlichen pflanzlichen oder tierischen Ursprungs sind und oral eingenommen werden.Rechtlicher RahmenUnionsrechtVerordnung (EG) Nr. 178/20023 Die Verordnung (EG) Nr. 178/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 28.1.2002 zur Festlegung der allgemeinen Grundsätze und Anforderungen des Lebensmittelrechts, zur Errichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit und zur Festlegung ...Lesen Sie den kompletten Artikel!
Ermäßigte Mehrwertsteuersätze - Begriffe "Nahrungsmittel" und "üblicherweise als Zusatz oder als Ersatz für Nahrungsmittel verwendete Erzeugnisse" - Aphrodisiaka erschienen in Umsatzsteuer-Rundschau am 05.06.2021, Länge 2550 Wörter
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Metainformationen
Beitrag: | Ermäßigte Mehrwertsteuersätze - Begriffe "Nahrungsmittel" und "üblicherweise als Zusatz oder als Ersatz für Nahrungsmittel verwendete Erzeugnisse" - Aphrodisiaka |
Quelle: | Umsatzsteuer-Rundschau Online-Archiv |
Ressort: | Rechtsprechung |
Datum: | 05.06.2021 |
Wörter: | 2550 |
Preis: | 1,38 € |
Schlagwörter: | Umsatzsteuer , Lebensmittel , Kriminalität und Recht , Europäische Union |
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