Seit Januar gilt in Deutschland der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro pro Stunde. Für viele Unternehmen ist die Tragweite des Mindestlohngesetzes in Einzelfällen noch unklar und die Umsetzung mit vielen Fragen verbunden - auch im Omnibusgewerbe. Das zeigte sich deutlich bei einer Informationsveranstaltung des Verbands des Verkehrsgewerbes Rheinland e. V. (VDV Rheinland e. V.) in Kooperation mit den Industrie- und Handelskammern (IHK) Koblenz und Trier. Mehr als 130 Unternehmensvertreter waren der Einladung gefolgt. "Wir möchten den Betrieben helfen, sich auf die neue Rechtslage einzustellen", sagte Daniela Breuer, Referentin für Verkehr bei der IHK Koblenz. Insbesondere die ...
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Viele ungeklärte Fragen zum Mindestlohn erschienen in OMNIBUSREVUE am 29.01.2015, Länge 265 Wörter
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