Hans F. Zangerl
Aus der Verfassungsreform wird wieder nichts. Das ist für Unternehmen weitaus tragischer als für Juristen. Für die Abfallwirtschaft war das vergangene Jahr von historischer Tragweite. Seit ersten Jänner 2004 darf nämlich nichts mehr unbehandelt auf der Halde landen, was sich auch gut verbrennen ließe. Denn dort entstehen in der Regel unkontrolliert Gase, die zur Erreichung der Kyoto-Ziele nicht dienlich sind. Deshalb gibt es ein Bundesabfallwirtschaftsgesetz und eine Deponieverordnung, die den Umgang mit dem brennbaren Müll gesetzlich regeln. Was die Sorgen der Entsorger mit der Verfassungsreform zu haben? Leider viel mehr, als man glauben möchte. Denn es gibt nicht nur auf Bundesebene ein Paragraphenwerk für die ...
Lesen Sie den kompletten Artikel!
18 1/2 Monate erschienen in Industriemagazin am 01.02.2005, Länge 492 Wörter
Den Artikel erhalten Sie als PDF oder HTML-Dokument.