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In Nachgenehmigungsfällen schadet dem Käufer Kenntnis des Mangels i.S.d. § 442 BGB bis zur Abgabe seiner Nachgenehmigung

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I. Sachverhalt und RechtsproblemSachverhaltDer Käufer (Bauträger) wird am 3.4.2019 bei der Beurkundung eines Grundstückserwerbs vollmachtlos vertreten. Er lässt seine Nachgenehmigung am 15.4.2019 andernorts notariell beglaubigen und übermittelt einen Scan davon per SMS an den Makler, versendet jedoch die ihm mitgegebene Genehmigungserklärung selbst erst am 29.5.2019 an den beurkundenden Notar. Bereits zuvor, spätestens am 6.5.2019, erfuhr der Käufer, dass die vermietbare Wohnfläche des Hauptgebäudes nur 1.412 m² und nicht - wie im Exposé angegeben - 1.703 m² betrug. In einem Begleitschreiben an den beurkundenden Notar führt der Käufer aus, die Übersendung der Nachgenehmigung ...

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In Nachgenehmigungsfällen schadet dem Käufer Kenntnis des Mangels i.S.d. § 442 BGB bis zur Abgabe seiner Nachgenehmigung erschienen in NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis am 05.09.2022, Länge 707 Wörter


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Beitrag: In Nachgenehmigungsfällen schadet dem Käufer Kenntnis des Mangels i.S.d. § 442 BGB bis zur Abgabe seiner Nachgenehmigung
Quelle: NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis Online-Archiv
Datum: 05.09.2022
Wörter: 707
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Schlagwörter: Vertragsrecht , Unternehmensform , Beruf-Notar , Mergers & Acquisitions M & A
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