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Anwendbarkeit des § 181 BGB auf Genehmigungen einer im Voraus nicht gestatteten Mehrfachvertretung

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I. Sachverhalt und RechtsproblemSachverhaltIm Rahmen eines Grundstückskaufvertrages ließen sich die Beteiligten (auf Veräußererseite ein e.V. sowie auf Erwerberseite eine Gemeinde) durch ein und dieselbe Person vertreten. Dabei handelte die Vertreterin zunächst für die Erwerberseite auf Grundlage einer ihr vom Bürgermeister und zweiten Stellvertretendem Bürgermeister unterzeichneten und gesiegelten schriftlichen Vollmachtsurkunde, die eine Befreiung von dem Verbot des Selbstkontrahierens und der Mehrfachvertretung vorsah. Im Übrigen handelte die Vertreterin vollmachtlos. Nach Abschluss des Grundstückskaufvertrages genehmigten sämtliche Kaufvertragsparteien erneut den Vertrag. Für den e.V. handelte der stellvertretende Generalsekretär auf Grundlage einer ihm vom alleinvertretungsberechtigten Vereinspräsidenten erteilten Vollmacht. Der Vereinspräsident war nicht von ...

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Anwendbarkeit des § 181 BGB auf Genehmigungen einer im Voraus nicht gestatteten Mehrfachvertretung erschienen in NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis am 05.06.2019, Länge 3008 Wörter


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Beitrag: Anwendbarkeit des § 181 BGB auf Genehmigungen einer im Voraus nicht gestatteten Mehrfachvertretung
Quelle: NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis Online-Archiv
Datum: 05.06.2019
Wörter: 3008
Preis: 1,38 €
Schlagwörter: Bundesrepublik Deutschland
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