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Feststellungen des Notars zur Testierfähigkeit ohne bindende Wirkung für ein späteres gerichtliches Verfahren

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TatbestandGestützt auf seine Stellung als testamentarischer Alleinerbe der am 20.1.2017 verstorbenen A, die als Eigentümerin des verfahrensgegenständlichen Grundbesitzes im Grundbuch eingetragen ist und am 15.7.2013 durch notarielles Testament den Beteiligten zu 1, ihren Neffen, zu ihrem Alleinerben bestimmt hatte, und unter Bezugnahme auf einen notariellen Kaufvertrag über das verfahrensgegenständliche Grundstück vom 1.6.2017 hat der Beteiligte zu 1 die Berichtigung des Grundbuchs sowie die Eintragung einer Auflassungsvormerkung zugunsten des Beteiligten zu 2 beantragt.Das Grundbuchamt hat eine Zwischenverfügung erlassen und die beantragten Eintragungen von der Vorlage eines Erbscheins, der den Beteiligten zu 1 als Alleinerben ...

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Feststellungen des Notars zur Testierfähigkeit ohne bindende Wirkung für ein späteres gerichtliches Verfahren erschienen in NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis am 21.01.2019, Länge 2146 Wörter


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Metainformationen

Beitrag: Feststellungen des Notars zur Testierfähigkeit ohne bindende Wirkung für ein späteres gerichtliches Verfahren
Quelle: NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis Online-Archiv
Datum: 21.01.2019
Wörter: 2146
Preis: 1,38 €

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