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Erheben von Einreden aus dem Sicherungsvertrag nach Übertragung des mit einer Grundschuld belasteten Grundstücks

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I. Sachverhalt und RechtsproblemSachverhaltDer verstorbene Ehemann der Klägerin war Eigentümer des Grundstücks A. in G. Zur Absicherung diverser Darlehen gewährte er der beklagten Bank vier Sicherungsgrundschulden. Sodann trat er am 31.5.2007 die Ansprüche auf ganze oder teilweise Übertragung derjenigen gegenwärtigen und künftigen Grundschulden, welche der Sicherungsgrundschuld der Volksbank M. (künftig: Volksbank) über 50 000 € im Rang vorgingen oder gleichstünden, an die Volksbank ab, auch soweit die Ansprüche bedingt waren oder erst künftig entstehen würden. Im Jahr 2008 übertrug der Ehemann der Klägerin das Grundstück; die Eintragung im Grundbuch erfolgte am 3.2.2009. Der Ehemann verstarb am 23.3.2 ...

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Erheben von Einreden aus dem Sicherungsvertrag nach Übertragung des mit einer Grundschuld belasteten Grundstücks erschienen in NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis am 05.04.2018, Länge 1785 Wörter


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Beitrag: Erheben von Einreden aus dem Sicherungsvertrag nach Übertragung des mit einer Grundschuld belasteten Grundstücks
Quelle: NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis Online-Archiv
Datum: 05.04.2018
Wörter: 1785
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Schlagwörter: Rechtsgebiet , Bundesrepublik Deutschland
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