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Vollstreckung aus einer Grundschuld nach Verzicht aufgrund neuer Abrede zugleich Anmerkung zu BGH v. 27.3.2015 - V ZR 296/13 , NotBZ 2015, 466 (in diesem Heft)
NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis
In der Praxis der Notariate wird täglich von Grundstückseigentümern die Frage aufgeworfen, ob es ratsam sei, die eingetragene, aber nicht mehr valutierende Grundschuld zur Löschung zu bringen oder aber die Löschung herbeizuführen. Der nachfolgende Beitrag nimmt eine aktuelle BGH-Entscheidung zum Anlass, der Antwort auf diese Frage nachzugehen. I. Einleitung Liegt eine Löschungsbewilligung noch nicht vor, wird der Notar dazu raten, auf die Erteilung einer Löschungsbewilligung zunächst zu verzichten, um eine ggf. anstehende Neuvalutierung zu ermöglichen oder aber, wenn dies ausgeschlossen wird, eine Löschung zu beantragen. Auch kann er den Rat erteilen, anstelle einer Löschungsbewilligung beim Gläubiger eine löschungsfähige Quittung zu verlangen[1]. M ...Lesen Sie den kompletten Artikel!
Vollstreckung aus einer Grundschuld nach Verzicht aufgrund neuer Abrede zugleich Anmerkung zu BGH v. 27.3.2015 - V ZR 296/13 , NotBZ 2015, 466 (in diesem Heft) erschienen in NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis am 15.12.2015, Länge 2117 Wörter
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Metainformationen
Beitrag: | Vollstreckung aus einer Grundschuld nach Verzicht aufgrund neuer Abrede zugleich Anmerkung zu BGH v. 27.3.2015 - V ZR 296/13 , NotBZ 2015, 466 (in diesem Heft) |
Quelle: | NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis Online-Archiv |
Datum: | 15.12.2015 |
Wörter: | 2117 |
Preis: | 4,61 € |
Schlagwörter: | Rechtsgebiet , Bundesrepublik Deutschland |
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