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Die Bewertung des Europäischen Nachlasszeugnisses (ENZ)
NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis
I. Sachverhalt Im Notariat erscheint Herr X. Der Notar soll dessen Antrag auf Ausstellung eines Europäischen Nachlasszeugnisses (ENZ) beurkunden. Da die Gültigkeit des ENZ gem. Art. 70 der EuErbVO nach sechs Monaten erlischt und nach Ablauf dieses Zeitraums eine Verlängerung beantragt werden muss, stellt sich auch die Frage, wie die Beurkundung des Antrags auf Verlängerung des Europäischen Nachlasszeugnisses zu bewerten ist. II. Lösung Der Antrag auf Ausstellung des ENZ wird bewertet wie der Erbscheinsantrag. Bei einem Antrag mit eidesstattlicher Versicherung wird demnach eine 1,0 Gebühr nach Nr. 23300 KV GNotKG aus dem nach § 40 GNotKG zu bestimmenden Wert erhoben. Rechtsgrundlage ...Metainformationen
Beitrag: | Die Bewertung des Europäischen Nachlasszeugnisses (ENZ) |
Quelle: | NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis Online-Archiv |
Datum: | 15.08.2015 |
Wörter: | 360 |
Preis: | 0,46 € |
Schlagwörter: | Kriminalität und Recht , Steuerart-sonstige |
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