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Hauptversammlung im Ausland
NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis
I. Sachverhalt Die Aktionäre der beklagten SE beschlossen am 28.9.2011 mit der erforderlichen Mehrheit eine Satzungsänderung dahingehend, dass ihre Hauptversammlung künftig am Sitz der Gesellschaft, am Sitz einer Wertpapierbörse der Europäischen Union oder in einer Großstadt der Europäischen Union mit mehr als 500 000 Einwohnern stattfinden könne. Der Kläger erklärte gegen diesen Beschluss Widerspruch zur Niederschrift und erhob sodann Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage. Das LG wies die Klagen ab, das KG wies die Berufung zurück. Die zugelassene Revision hatte Erfolg: der BGH stellte die Nichtigkeit des Beschlusses fest. II. Rechtsproblem Die zu entscheidende Rechtsfrage ist zwar einfach, nicht jedoch die Antwort: K ...Metainformationen
Beitrag: | Hauptversammlung im Ausland |
Quelle: | NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis Online-Archiv |
Datum: | 15.03.2015 |
Wörter: | 1031 |
Preis: | 1,38 € |
Schlagwörter: | Unternehmensform , Bundesrepublik Deutschland |
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