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Zum Grundsatz der Unteilbarkeit des Hauptversammlungsprotokolls

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Tatbestand I. Die Klägerin begehrt die Feststellung, dass die auf der Hauptversammlung der nicht börsennotierten Beklagten vom 29.8.2008 zu den Tagesordnungspunkten 3 ff. gefassten Beschlüsse nichtig sind. Mit dem angefochtenen Urteil vom 20.6.2013 hat das LG die Nichtigkeit der gefassten Beschlüsse antragsgemäß festgestellt. (...) Mit ihrer Berufung rügt die Beklagte, das LG gehe unzutreffend von dem angeblichen Grundsatz der Unteilbarkeit der Protokollierung aus. Der Wortlaut des § 130 Abs. 1 AktG spreche eindeutig nur von einer Beurkundungspflicht eines jeden Beschlusses, nicht jedoch von der Beurkundungspflicht der Hauptversammlung insgesamt. Letzteres würde den Gründen der Einführung der ...

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Zum Grundsatz der Unteilbarkeit des Hauptversammlungsprotokolls erschienen in NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis am 15.02.2015, Länge 1116 Wörter


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Metainformationen

Beitrag: Zum Grundsatz der Unteilbarkeit des Hauptversammlungsprotokolls
Quelle: NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis Online-Archiv
Datum: 15.02.2015
Wörter: 1116
Preis: 3,69 €
Schlagwörter: Bundesrepublik Deutschland
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