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Kenntnis von einer Amtspflichtverletzung des Notars als subjektive Voraussetzung des Verjährungsbeginns im Bereich der Notarhaftung

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Tatbestand Der Kläger nimmt mit seiner im November 2011 eingereichten und am 14.12.2011 zugestellten Klage die beklagten Notare aus eigenem Recht sowie aus abgetretenem Recht seines Bruders (im Folgenden: Zedent) aus dem Gesichtspunkt der notariellen Amtshaftung (§ 19 Abs. 1 BNotO) auf Schadensersatz in Anspruch. Der Kläger und der Zedent waren im Wege der Übereignung durch ihren Vater Eigentümer des Grundbesitzes in R., Flur 7, Flurstücke 107, 71/1 und 71/2 geworden. Dieser Grundbesitz war in Abteilung III des Grundbuchs mit mehreren Grundpfandrechten belastet. Den ersten Rang hatte eine zugunsten von H. G. S. eingetragene Sicherungshypothek über 421 064,4 ...

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Kenntnis von einer Amtspflichtverletzung des Notars als subjektive Voraussetzung des Verjährungsbeginns im Bereich der Notarhaftung erschienen in NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis am 15.02.2015, Länge 3198 Wörter


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Metainformationen

Beitrag: Kenntnis von einer Amtspflichtverletzung des Notars als subjektive Voraussetzung des Verjährungsbeginns im Bereich der Notarhaftung
Quelle: NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis Online-Archiv
Datum: 15.02.2015
Wörter: 3198
Preis: 3,69 €
Schlagwörter: Rechtsgebiet , Bundesrepublik Deutschland
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