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Zur Neufassung des § 50 Abs. 1 Nr. 9 BNotO i.V.m. § 17 Abs. 2a Satz 2 Nr. 2 BeurkG

NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis

Mit Wirkung vom 1.10.2013 ist das Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes in Kraft getreten, das nicht nur eine Ergänzung zu § 17 Abs. 2a Satz 2 Nr. 2 BeurkG beinhaltet, sondern auch der Justizverwaltung die Möglichkeit eröffnet, den Notar nach § 50 Abs. 1 Nr. 9 BNotO seines Amtes zu entheben, wenn Verstöße gegen die Vorgaben des Beurkundungsverfahrens festgestellt werden. In dem folgendem Beitrag unterzieht der Verfasser die Neuregelung anhand der bisherigen Rechtsprechung einer kritischen Würdigung. I. Bisherige Rechtslage Der Gesetzgeber hatte einen Verstoß gegen die sog. Mitwirkungsverbote nach § 3 Abs. 1 BeurkG in der Weise geahndet, dass ...

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Zur Neufassung des § 50 Abs. 1 Nr. 9 BNotO i.V.m. § 17 Abs. 2a Satz 2 Nr. 2 BeurkG erschienen in NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis am 15.01.2014, Länge 1618 Wörter


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Beitrag: Zur Neufassung des § 50 Abs. 1 Nr. 9 BNotO i.V.m. § 17 Abs. 2a Satz 2 Nr. 2 BeurkG
Quelle: NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis Online-Archiv
Datum: 15.01.2014
Wörter: 1618
Preis: 4,61 €
Schlagwörter: Berufsfeld Recht und Juristische Dienstleistungen , Rechtsgebiet , Bundesrepublik Deutschland
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