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Die Vergütung des Notarvertreters
NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis
Der nachfolgende Beitrag befasst sich mit der in der Praxis nicht unproblematischen Gesetzeslage zur Vergütung von Notarvertretern, die in der Bundesnotarordnung zwar in § 43 Erwähnung findet, jedoch tatsächlich nicht bundeseinheitlich geregelt ist. Die nachstehend geschilderte Problemlage betrifft dabei in erster Linie Notarvertreter, die nicht im Anwärterdienst auf eine hauptamtliche Notarstelle als Notarassessoren tätig sind. Notarassessoren stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Staat, in dessen Rahmen sie Vertretungen übernehmen, die gleichsam zu ihren Dienstpflichten gehören und für die sie feste, konkret geregelte Bezüge erhalten. Auf die Vergütungsregelungen betreffend die Notarassessoren soll in diesem Beitrag nicht näher eingegangen werden. Weitestgehend ungeregelt ...Metainformationen
Beitrag: | Die Vergütung des Notarvertreters |
Quelle: | NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis Online-Archiv |
Datum: | 15.12.2013 |
Wörter: | 2335 |
Preis: | 4,61 € |
Schlagwörter: | Bundesrepublik Deutschland |
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