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Die Vergütung des Notarvertreters

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Der nachfolgende Beitrag befasst sich mit der in der Praxis nicht unproblematischen Gesetzeslage zur Vergütung von Notarvertretern, die in der Bundesnotarordnung zwar in § 43 Erwähnung findet, jedoch tatsächlich nicht bundeseinheitlich geregelt ist. Die nachstehend geschilderte Problemlage betrifft dabei in erster Linie Notarvertreter, die nicht im Anwärterdienst auf eine hauptamtliche Notarstelle als Notarassessoren tätig sind. Notarassessoren stehen in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Staat, in dessen Rahmen sie Vertretungen übernehmen, die gleichsam zu ihren Dienstpflichten gehören und für die sie feste, konkret geregelte Bezüge erhalten. Auf die Vergütungsregelungen betreffend die Notarassessoren soll in diesem Beitrag nicht näher eingegangen werden. Weitestgehend ungeregelt ...

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Die Vergütung des Notarvertreters erschienen in NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis am 15.12.2013, Länge 2335 Wörter


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Metainformationen

Beitrag: Die Vergütung des Notarvertreters
Quelle: NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis Online-Archiv
Datum: 15.12.2013
Wörter: 2335
Preis: 4,61 €
Schlagwörter: Bundesrepublik Deutschland
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