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Zur Zuständigkeit für die Einreichung der Gesellschafterliste bei aufschiebend bedingten Abtretungen von GmbH-Geschäftsanteilen
NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis
I. Sachverhalt Der Kläger hatte ursprünglich seinen Geschäftsanteil an einer GmbH an einen Treuhänder übertragen. Im notariell beurkundeten Treuhandvertrag vom 11.4.2008 vereinbarten der Treuhänder und der Kläger sogleich eine (Rück-)Abtretung an den Kläger unter sechs alternativen aufschiebenden Bedingungen. Unter anderem wurde die (Rück-)Abtretung für den Fall der Beendigung des Treuhandvertrags vereinbart. Am 31.12.2010 endete der Treuhandvertrag und der Kläger begehrte daraufhin von der GmbH seine Aufnahme in die Gesellschafterliste sowie die Einreichung einer geänderten Gesellschafterliste beim Handelsregister. Er ist der Auffassung, dass den Geschäftsführer der GmbH die Pflicht zur Einreichung einer geänderten Gesellschafterliste trifft, während die GmbH ...Lesen Sie den kompletten Artikel!
Zur Zuständigkeit für die Einreichung der Gesellschafterliste bei aufschiebend bedingten Abtretungen von GmbH-Geschäftsanteilen erschienen in NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis am 15.07.2013, Länge 2051 Wörter
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Metainformationen
Beitrag: | Zur Zuständigkeit für die Einreichung der Gesellschafterliste bei aufschiebend bedingten Abtretungen von GmbH-Geschäftsanteilen |
Quelle: | NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis Online-Archiv |
Datum: | 15.07.2013 |
Wörter: | 2051 |
Preis: | 1,38 € |
Schlagwörter: | Bundesrepublik Deutschland |
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