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Zu den Ausnahmen vom Grundsatz der Unübertragbarkeit von beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten

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Tatbestand I. Für die Beteiligte zu 1 sind an einer Reihe von Grundstücken beschränkte persönliche Dienstbarkeiten eingetragen. Einige dieser Grundstücke sind in Wohnungs- und Teileigentum aufgeteilt, andere sind mit Doppelhaushälften bebaut. Die jeweilige Dienstbarkeit umfasst das Recht auf Erstellung und Betrieb einer Wärmeerzeugungsanlage nebst Verteilnetz sowie Betretungsrecht und wurde am 23.6.2010 gemäß Bewilligung vom 3.5.2010 eingetragen. Mit notariellem Vertrag vom 2.8.2011 hat die Beteiligte zu 1 u.a. "sämtliche Rechte" aus den beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten an die Beteiligte zu 2 übertragen. Den notariellen Vollzugsantrag hat das Grundbuchamt mit Beschluss vom 12.10.2011 kostenpflichtig zurückgewiesen ...

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Zu den Ausnahmen vom Grundsatz der Unübertragbarkeit von beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten erschienen in NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis am 15.05.2013, Länge 794 Wörter


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Metainformationen

Beitrag: Zu den Ausnahmen vom Grundsatz der Unübertragbarkeit von beschränkten persönlichen Dienstbarkeiten
Quelle: NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis Online-Archiv
Datum: 15.05.2013
Wörter: 794
Preis: 3,69 €
Schlagwörter: Energie und Rohstoff , Bundesrepublik Deutschland
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