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Erteilung der ersten vollstreckbaren Ausfertigung mit gleichzeitiger Prüfung einer Rechtsnachfolge nach § 727 ZPO

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I. Sachverhalt Der Notar erteilt im Rahmen einer Grundschuldbestellung erst zu einem späteren Zeitpunkt die erste vollstreckbare Ausfertigung. In der Zeit zwischen Grundschuldbestellung und Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung hat sich der Gläubiger (z.B. Gläubigerwechsel durch Fusion) geändert, so dass die erste Ausfertigung gleich für den neuen Gläubiger erteilt wird. Ist die Gebühr des § 133 KostO einschlägig oder handelt es sich um ein gebührenfreies Nebengeschäft? II. Anmerkung zum Sachverhalt Nach § 133 KostO wäre u.a. für die Erteilung vollstreckbarer Ausfertigungen von notariellen Urkunden die Hälfte der vollen Gebühr zu erheben, wenn der Eintritt einer Tatsache oder Rechtsnachfolge zu prüfen ist ...

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Erteilung der ersten vollstreckbaren Ausfertigung mit gleichzeitiger Prüfung einer Rechtsnachfolge nach § 727 ZPO erschienen in NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis am 15.01.2013, Länge 305 Wörter


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Beitrag: Erteilung der ersten vollstreckbaren Ausfertigung mit gleichzeitiger Prüfung einer Rechtsnachfolge nach § 727 ZPO
Quelle: NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis Online-Archiv
Datum: 15.01.2013
Wörter: 305
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Schlagwörter: Rechtsgebiet , Bundesrepublik Deutschland
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