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Beschlusskompetenz der WEG-Gemeinschaft für Kreditaufnahme

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I. Sachverhalt Im April 2009 beschlossen die Eigentümer einer Wohnungseigentümerversammlung mit Mehrheit die Gesamtsanierung der Wohnanlage und zu deren Finanzierung eine Darlehensaufnahme mit einer Zinsbindung von zehn Jahren und einer Laufzeit von 20 Jahren. Die Finanzierungskosten sollten regelmäßig in den Wirtschaftsplan eingestellt und in monatlichen Teilbeträgen von den Wohnungseigentümern gemäß den Einzelauswertungen getragen werden. Der Beschluss wurde nicht angefochten. Auf Betreiben des Klägers fand im November 2009 eine weitere Versammlung statt. Der Kläger erklärte, seinen Anteil aus eigenen Mitteln aufbringen zu wollen und deshalb an der beschlossenen Finanzierung nicht teilnehmen zu wollen. In der Versammlung wurde mehrheitlich der Antrag des Klägers ...

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Beschlusskompetenz der WEG-Gemeinschaft für Kreditaufnahme erschienen in NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis am 15.01.2013, Länge 877 Wörter


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Metainformationen

Beitrag: Beschlusskompetenz der WEG-Gemeinschaft für Kreditaufnahme
Quelle: NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis Online-Archiv
Datum: 15.01.2013
Wörter: 877
Preis: 1,38 €
Schlagwörter: Eigentumsrecht , Bundesrepublik Deutschland
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