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Exklusives Befriedigungsrecht nachrangiger Grundpfandrechtsgläubiger aus § 1179a BGB in der Insolvenz des Eigentümers

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I. Sachverhalt Der Schuldner bestellte 2004 der Klägerin an zweiter Rangstelle zwei Sicherungsgrundschulden an einem Grundstück, das ihm gehörte. Nach der Sicherungsvereinbarung diente die erstrangige Grundschuld auch der Absicherung künftiger Ansprüche (weite Sicherungszweckvereinbarung). Die Rückgewähransprüche an der erstrangigen Grundschuld wurden an die klagende Sparkasse abgetreten. Am 6.2.2006 kündigte die erstrangige Gläubigerin; im Anschluss daran wurden die Darlehen an sie zurückgeführt. Am 9.5.2006 wurde über das Vermögen des Eigentümers das Insolvenzverfahren eröffnet. Mit Schreiben vom 16.5.2006 zeigte die Klägerin der erstrangigen Gläubigerin gegenüber die Abtretung der Rückgewähransprüche an. Beklagter ist der Insolvenzverwalter, der die insolvenzrechtliche Anfechtung ...

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Exklusives Befriedigungsrecht nachrangiger Grundpfandrechtsgläubiger aus § 1179a BGB in der Insolvenz des Eigentümers erschienen in NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis am 15.10.2012, Länge 1247 Wörter


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Metainformationen

Beitrag: Exklusives Befriedigungsrecht nachrangiger Grundpfandrechtsgläubiger aus § 1179a BGB in der Insolvenz des Eigentümers
Quelle: NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis Online-Archiv
Datum: 15.10.2012
Wörter: 1247
Preis: 1,38 €
Schlagwörter: Kriminalität und Recht , Bundesrepublik Deutschland
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