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Gesamtschuldnerausgleich unter Ehegatten
NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis
Tatbestand I. Die Parteien haben am 4.9.1993 geheiratet und leben seit dem 1.4.2007 getrennt. Sie sind seit dem 12.2.2009 rechtskräftig geschiedene Eheleute. Sie haben keine gemeinsamen Kinder. Aus einer vorangegangenen Beziehung haben sie jeweils einen Sohn. Die Eheleute haben keinen Ehevertrag errichtet. Ein Zugewinnausgleich wurde nicht durchgeführt. Die Ehewohnung haben beide zu hälftigem Miteigentum im Jahr 1995 erworben und voll finanziert. Der Antragsgegner war daneben Alleineigentümer eines Hauses mit zwei Wohnungen in L. Dieses wurde während der bestehenden Ehe umgebaut. Auch dafür wurde Geld aufgenommen. Die im beiderseitigen Miteigentum stehende Eigentumswohnung in I. wurde durch ...Metainformationen
Beitrag: | Gesamtschuldnerausgleich unter Ehegatten |
Quelle: | NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis Online-Archiv |
Datum: | 15.08.2012 |
Wörter: | 1945 |
Preis: | 3,69 € |
Schlagwörter: | Bundesrepublik Deutschland |
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