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Bestellung eines Erbbaurechts mit Einräumung gegenseitiger Vorkaufsrechte

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I. Sachverhalt In der Prüfungspraxis der Ländernotarkasse sind immer mal wieder Fehler bei der Bewertung einer Erbbaurechtsbestellung festzustellen. Insbesondere werden bei der Geschäftswertbestimmung nach § 21 Abs. 1 KostO die Leistungen von Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigtem vermischt. Die Bewertung der Bestellung eines Erbbaurechts mit Einräumung gegenseitiger Vorkaufsrechte soll an dem nachfolgenden Beispiel deutlich gemacht werden: Der Grundstückseigentümer A räumt dem Erbbauberechtigten B an seinem Grundstück ein Erbbaurecht für die Dauer von 99 Jahren ein. B verpflichtet sich, auf dem Erbbaugrundstück ein Wohngebäude zu errichten. Der jährliche Erbbauzins beträgt 2.000 ? und ist wertgesichert (echte Wertsicherungsklausel). Die Baukosten belaufen sich auf 200.0 ...

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Bestellung eines Erbbaurechts mit Einräumung gegenseitiger Vorkaufsrechte erschienen in NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis am 15.05.2012, Länge 1275 Wörter


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Beitrag: Bestellung eines Erbbaurechts mit Einräumung gegenseitiger Vorkaufsrechte
Quelle: NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis Online-Archiv
Datum: 15.05.2012
Wörter: 1275
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Schlagwörter: Bundesrepublik Deutschland
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