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Sittenwidrigkeit erfordert auch objektive Schädigung
NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis
I. Sachverhalt Vater und Sohn schließen am 18.12.2001 einen notariellen Schenkungsvertrag zur - vollständig unentgeltlichen - Übertragung einer Immobilie an den Sohn. Der Vater lebt in Scheidung, und nach den Feststellungen der Tatsacheninstanz wollen die Beteiligten durch die Schenkung erreichen, dass der betroffene Grundbesitz und die daraus erzielten Einnahmen bei der Zugewinn- sowie Unterhaltsberechnung außer Betracht bleiben. Zwei Tage nach der Beurkundung, am 20.12.2001, weisen beide Beteiligten den Notar übereinstimmend an, den Vertrag zunächst nicht zu vollziehen, sondern auf eine neuerliche gemeinsame Weisung zu warten. Später, nach Rechtskraft der Scheidung, verlangt der Sohn als Kläger dennoch die ...Metainformationen
Beitrag: | Sittenwidrigkeit erfordert auch objektive Schädigung |
Quelle: | NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis Online-Archiv |
Datum: | 15.03.2012 |
Wörter: | 667 |
Preis: | 1,38 € |
Schlagwörter: | Rechtsgebiet , Bundesrepublik Deutschland |
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