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Pflichtteilsergänzungsanspruch bei unbenannter ehebezogener Zuwendung
NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis
Aus den Gründen Der Antrag hat keinen Erfolg, weil es an den für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe erforderlichen hinreichenden Erfolgsaussichten der beabsichtigten Berufung fehlt (§ 114 ZPO). Die Berufung greift das Urteil des LG insoweit an, als es das der Beklagten eingeräumte Nießbrauchsrecht für die von den Klägern erstrebte Pflichtteilsergänzung nicht berücksichtigt hat. Die Entscheidung des LG ist aber auch zu diesem Punkt nicht fehlerhaft. [Seite 353] Die Kläger sind als Abkömmlinge des Erblassers gem. § 2303 BGB pflichtteilsberechtigt. Gemäß § 2325 Abs. 1 BGB kann der Pflichtteilsberechtigte dann, wenn der Erblasser einem Dritten eine Schenkung gemacht hat - das kann auch ...Metainformationen
Beitrag: | Pflichtteilsergänzungsanspruch bei unbenannter ehebezogener Zuwendung |
Quelle: | NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis Online-Archiv |
Datum: | 15.09.2010 |
Wörter: | 2189 |
Preis: | 3,69 € |
Schlagwörter: | juris GmbH Juristisches Informationssystem für die Bundesrepublik Deutschland, Bundesrepublik Deutschland |
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