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Voraussetzung eines Klarstellungsvermerks wegen der Eintragungsgrundlage

NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis

Tatbestand Als Eigentümerin zweier Grundstücke war seit dem 4.5.1999 die Firma XY GmbH & Co. KG (im Folgenden: KG) im Grundbuch eingetragen. Die KG bestand aus der X. Verwaltungs GmbH als Komplementärin und dem Bet. zu 1 (Herrn YY) als Kommanditisten. Die KG schloss am 1.2.2000 einen Verschmelzungsvertrag (VV) mit der XYZ. AG. Nach Abschnitt III. VV übertrug die KG ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Ausschluss der Abwicklung und gegen Gewährung von Gesellschafterrechten an ihre Anteilsinhaber auf die aufnehmende AG. Vorab vereinbarten die Parteien in Abschnitt II. VV, dass die Komplementärin der ...

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Voraussetzung eines Klarstellungsvermerks wegen der Eintragungsgrundlage erschienen in NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis am 15.01.2009, Länge 1661 Wörter


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Preis (brutto): 3,69 €

Metainformationen

Beitrag: Voraussetzung eines Klarstellungsvermerks wegen der Eintragungsgrundlage
Quelle: NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis Online-Archiv
Datum: 15.01.2009
Wörter: 1661
Preis: 3,69 €
Schlagwörter: GBO Gemeinnützige Baugesellschaft mbH Offenbach, Mitteldeutscher Rundfunk (MDR), Leipzig, Bundesrepublik Deutschland
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