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Voraussetzung eines Klarstellungsvermerks wegen der Eintragungsgrundlage
NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis
Tatbestand Als Eigentümerin zweier Grundstücke war seit dem 4.5.1999 die Firma XY GmbH & Co. KG (im Folgenden: KG) im Grundbuch eingetragen. Die KG bestand aus der X. Verwaltungs GmbH als Komplementärin und dem Bet. zu 1 (Herrn YY) als Kommanditisten. Die KG schloss am 1.2.2000 einen Verschmelzungsvertrag (VV) mit der XYZ. AG. Nach Abschnitt III. VV übertrug die KG ihr Vermögen als Ganzes mit allen Rechten und Pflichten unter Ausschluss der Abwicklung und gegen Gewährung von Gesellschafterrechten an ihre Anteilsinhaber auf die aufnehmende AG. Vorab vereinbarten die Parteien in Abschnitt II. VV, dass die Komplementärin der ...Lesen Sie den kompletten Artikel!
Voraussetzung eines Klarstellungsvermerks wegen der Eintragungsgrundlage erschienen in NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis am 15.01.2009, Länge 1661 Wörter
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Metainformationen
Beitrag: | Voraussetzung eines Klarstellungsvermerks wegen der Eintragungsgrundlage |
Quelle: | NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis Online-Archiv |
Datum: | 15.01.2009 |
Wörter: | 1661 |
Preis: | 3,69 € |
Schlagwörter: | GBO Gemeinnützige Baugesellschaft mbH Offenbach, Mitteldeutscher Rundfunk (MDR), Leipzig, Bundesrepublik Deutschland |
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