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Brauchen wir die "Unternehmergesellschaft" und den Verzicht auf die notarielle Beurkundung des GmbH-Gesellschaftsvertrages?
NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis
Im Regierungsentwurf zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen ("MoMiG") vom 23.5.2007[1] wurde zwar der Einführung einer völlig neuen Rechtsform[2] eine Absage erteilt. Allerdings soll in § 5a GmbHG-neu als GmbH-Variante die sog. "Unternehmergesellschaft" (nachfolgend auch "UG") - quasi eine "GmbH-light" (oder vielleicht besser "Aldi-GmbH"?) mit weniger als 10 000 ? (aber mindestens 1 ?) Stammkapital geschaffen werden. Der Gesellschaftsvertrag muss unter gewissen Voraussetzungen nicht einmal notariell beurkundet werden. I. Welche juristischen Voraussetzungen knüpft der Regierungsentwurf an die UG ohne notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag?* Die UG kann ohne Mindestkapital gegründet werden, § 5a Abs. 1 ...Lesen Sie den kompletten Artikel!
Brauchen wir die "Unternehmergesellschaft" und den Verzicht auf die notarielle Beurkundung des GmbH-Gesellschaftsvertrages? erschienen in NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis am 15.07.2007, Länge 1837 Wörter
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Metainformationen
Beitrag: | Brauchen wir die "Unternehmergesellschaft" und den Verzicht auf die notarielle Beurkundung des GmbH-Gesellschaftsvertrages? |
Quelle: | NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis Online-Archiv |
Datum: | 15.07.2007 |
Wörter: | 1837 |
Preis: | 4,61 € |
Schlagwörter: | Unternehmensgründung , Bundesrepublik Deutschland |
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