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Aus der Praxis der Ländernotarkasse

NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis

I. Sachverhalt Der Notar ist zur Durchführung der freiwilligen Grundstücksversteigerung mit der Beurkundung eines zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Grundstücksauktionator zu schließenden Einlieferungsvertrages beauftragt. Welcher Geschäftswert ist hierfür anzunehmen? II. Stellungnahme Der Geschäftswert eines Einlieferungsvertrages bestimmt sich nach dem Verkehrswert des betroffenen Grundstücks (§§ 18 Abs. 1; 19 Abs. 2 KostO), welcher dem Höchstgebot des Erstehers entspricht. Zum Zeitpunkt der Beurkundung ist der Zuschlag jedoch noch nicht erteilt, so dass das Auktionslimit zunächst als unbedenklicher Mindestwert anzunehmen ist, es sein denn, es liegen anderen Anhaltspunkte für einen höheren Verkehrswert - etwa aus einem Sachverständigengutachten - vor. Bei dem Auktionslimit als Geschäftswert des ...

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Aus der Praxis der Ländernotarkasse erschienen in NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis am 15.07.2007, Länge 341 Wörter


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Beitrag: Aus der Praxis der Ländernotarkasse
Quelle: NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis Online-Archiv
Datum: 15.07.2007
Wörter: 341
Preis: 0,46 €
Schlagwörter: Bundesrepublik Deutschland
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