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Vorausabtretung von Mietforderungen an den Grundschuldgläubiger
NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis
Aus den Gründen A. I. Der Kl. hat keinen Anspruch aus Insolvenzanfechtung gemäß §§ 129 ff, 143 InsO auf Rückgewähr der Mieten für die Monate Mai bis November 2001. ... 1. Die Bekl. ist Inhaberin einer Grundschuld an dem zum Nachlass gehörenden vermieteten Grundstück. Gemäß § 1123 Abs. 1, § 1192 BGB erstreckt sich das Grundpfandrecht auf die Mietforderungen. Verfügungen des Schuldners über mithaftende Forderungen aus seinem Grundstück zugunsten von Grundpfandgläubigern benachteiligen die Insolvenzgläubiger grundsätzlich nicht. Denn eine solche Maßnahme bewirkt lediglich, dass die gesetzliche Haftung und Rangfolge aufrechterhalten wird. Daher bewirkt die mit Beginn des jeweiligen Monats wirksam werdende Vorausabtretung ...Metainformationen
Beitrag: | Vorausabtretung von Mietforderungen an den Grundschuldgläubiger |
Quelle: | NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis Online-Archiv |
Datum: | 15.01.2007 |
Wörter: | 793 |
Preis: | 3,69 € |
Schlagwörter: | Bundesrepublik Deutschland |
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