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Keine neue Abgeschlossenheitsbescheinigung bei Vereinigung zweier Wohnungseigentumseinheiten

NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis

Tatbestand Die Beschwerdeführerin ist Eigentümerin des im Grundbuch verzeichneten Wohnungseigentums, bestehend aus einem Miteigentumsanteil von 802/10000stel, verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 9 bezeichneten Wohnung sowie des Wohnungseigentums, bestehend aus einem Miteigentumsanteil von 959/10000stel, verbunden mit dem Sondereigentum an dem im Aufteilungsplan Nr. 10 bezeichneten Raum. Ursprünglich handelte es sich bei den vorgenannten Miteigentumsanteilen um einen einheitlichen Miteigentumsanteil, der vor Erwerb durch die Beschwerdeführerin wie beschrieben aufgeteilt wurde. Im Zuge des Kaufs der vorbezeichneten Wohnungseigentumsrechte beantragte die Beschwerdeführerin, Zug um Zug mit der Eigentumsumschreibung die Vereinigung der Wohnungen Nr. 9 und Nr. 10 im Grundbuch zu vollziehen. D ...

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Keine neue Abgeschlossenheitsbescheinigung bei Vereinigung zweier Wohnungseigentumseinheiten erschienen in NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis am 15.06.2004, Länge 1335 Wörter


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Metainformationen

Beitrag: Keine neue Abgeschlossenheitsbescheinigung bei Vereinigung zweier Wohnungseigentumseinheiten
Quelle: NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis Online-Archiv
Datum: 15.06.2004
Wörter: 1335
Preis: 3,69 €

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