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Zu den Voraussetzungen des § 116 SachenRBerG
NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis
Tatbestand Dem Vater des Kl. wurde 1963 ein Nutzungsrecht an einem damals noch ungeteilten volkseigenen Grundstück verliehen, das außer dem heute dem Kl. gehörenden Grundstück auch das heute der Bekl. gehörende Grundstück umfasste. Die durch Verleihung des Nutzungsrechts zur Nutzung zugewiesene Fläche bestand aus dem größten Teil des Grundstücks des Kl. und dem Grundstücksstreifen mit der Flurbezeichnung 47/2, der quer über das Grundstück der Bekl. verlief und die Nutzungsfläche mit der E. verband. 1973 errichtete der damalige VEB Gebäudewirtschaft auf dem vor der Nutzungsfläche gelegenen Grundstücksteil einen Wohnblock, dem die Zufahrt zu der Nutzungsfläche weichen musste. Als Ausgleich wurden die Nutzungsfläche ...Metainformationen
Beitrag: | Zu den Voraussetzungen des § 116 SachenRBerG |
Quelle: | NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis Online-Archiv |
Datum: | 15.05.2004 |
Wörter: | 1645 |
Preis: | 3,69 € |
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