Fachzeitschriften-Archiv > NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis > 15.03.2004 > Chinesischer Staatsbürger als GmbH-Geschäftsführer...
Chinesischer Staatsbürger als GmbH-Geschäftsführer
NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis
Aus den Gründen Die Gesellschafterversammlung hat durch körperschaftlichen Akt Herrn ... zum Geschäftsführer der zur Eintragung angemeldeten Gesellschaft bestellt. Als Geschäftsführer hat er seine Organstellung auf Grund seiner und der Entscheidung der Gesellschafterversammlung erhalten. Herr ... ist chinesischer Staatsbürger. Ausländer können vom Gesellschaftsrecht der GmbH her ohne Beschränkungen zu Geschäftsführern bestellt werden, denn das Gesetz stellt weder an die Staatsangehörigkeit, an deutsche Sprachkenntnisse, zum Wohnsitz bzw. zum gewöhnlichen Aufenthaltsort Anforderungen (u.a. Michalski-Heyder, GmbHG, § 6 Rz. 29; Rowedder/Schmidt-Leithoff, GmbHG, 4. Aufl., § 6 Rz. 10; Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 15. Aufl., § 6 Rz. 14; Roth/Altmeppen, GmbHG, 4. A ...Metainformationen
Beitrag: | Chinesischer Staatsbürger als GmbH-Geschäftsführer |
Quelle: | NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis Online-Archiv |
Datum: | 15.03.2004 |
Wörter: | 568 |
Preis: | 3,69 € |
Alle Rechte vorbehalten. © Verlag Dr. Otto Schmidt KG