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Chinesischer Staatsbürger als GmbH-Geschäftsführer

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Aus den Gründen Die Gesellschafterversammlung hat durch körperschaftlichen Akt Herrn ... zum Geschäftsführer der zur Eintragung angemeldeten Gesellschaft bestellt. Als Geschäftsführer hat er seine Organstellung auf Grund seiner und der Entscheidung der Gesellschafterversammlung erhalten. Herr ... ist chinesischer Staatsbürger. Ausländer können vom Gesellschaftsrecht der GmbH her ohne Beschränkungen zu Geschäftsführern bestellt werden, denn das Gesetz stellt weder an die Staatsangehörigkeit, an deutsche Sprachkenntnisse, zum Wohnsitz bzw. zum gewöhnlichen Aufenthaltsort Anforderungen (u.a. Michalski-Heyder, GmbHG, § 6 Rz. 29; Rowedder/Schmidt-Leithoff, GmbHG, 4. Aufl., § 6 Rz. 10; Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 15. Aufl., § 6 Rz. 14; Roth/Altmeppen, GmbHG, 4. A ...

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Chinesischer Staatsbürger als GmbH-Geschäftsführer erschienen in NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis am 15.03.2004, Länge 568 Wörter


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Metainformationen

Beitrag: Chinesischer Staatsbürger als GmbH-Geschäftsführer
Quelle: NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis Online-Archiv
Datum: 15.03.2004
Wörter: 568
Preis: 3,69 €

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