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Neue Anforderungen an Notarkostenberechnungen durch das Steueränderungsgesetz 2003

NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis

Seit dem 1.1.2004 sind auch auf Notarkostenrechnungen u.a. das Rechnungsdatum, eine fortlaufende Rechnungsnummer und der einschlägige Steuersatz anzugeben. Die Angaben sind grundsätzlich Voraussetzung für den Vorsteuerabzug durch den Rechnungsempfänger. Allerdings soll nach einer Übergangsregelung, die das Bundesfinanzministerium im Einvernehmen mit den obersten Finanzverwaltungen der Länder bekannt gemacht hat, bei nach dem 31.12.2003 und vor dem 1.7.2004 ausgestellten Rechnungen die Nichteinhaltung der Neuregelung im Ergebnis keine Folgen haben. Im Folgenden sollen die geänderte Rechtslage und die damit verbundenen Auswirkungen für die notarielle Praxis kurz dargestellt und erläutert werden. I. Steueränderungsgesetz 2003 Die Neuerungen ergeben sich ...

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Neue Anforderungen an Notarkostenberechnungen durch das Steueränderungsgesetz 2003 erschienen in NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis am 15.02.2004, Länge 2429 Wörter


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Metainformationen

Beitrag: Neue Anforderungen an Notarkostenberechnungen durch das Steueränderungsgesetz 2003
Quelle: NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis Online-Archiv
Datum: 15.02.2004
Wörter: 2429
Preis: 4,61 €

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