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Klarstellungsvermerk zum Eintragungsvermerk bei wiederholter Auflassung - zugleich Besprechung des BGH-Urteils vom 7.7.2003 (II ZR 235/01)

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Die Entscheidung des BGH[1] bejaht bei einer verdeckten Sacheinlage die entsprechende Anwendung des § 27 Abs. 3 Satz 1 AktG auch im GmbH-Recht und stellt die Nichtigkeit der Rechtshandlungen fest, also auch des dinglichen Erfüllungsgeschäfts. Konsequenz davon ist, dass durch die Einbringung von Grundstücken das Grundbuch unrichtig geworden ist und ein Grundbuchberichtigungsanspruch nach § 894 BGB besteht. Außer dem Heilungsbeschluss samt Registereintragung bedarf es einer erneuten Auflassung gemäß § 925 BGB. Lediglich auf die sachenrechtliche Problematik soll hier eingegangen und Lösungshinweise zum Grundbuchverfahren gegeben werden. I. Dingliche Rechtslage 1. Rechtserwerb nach dem Dualitätsprinzip Nach dem Grundsatz des § 873 BGB sind die ...

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Klarstellungsvermerk zum Eintragungsvermerk bei wiederholter Auflassung - zugleich Besprechung des BGH-Urteils vom 7.7.2003 (II ZR 235/01) erschienen in NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis am 15.01.2004, Länge 1297 Wörter


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Metainformationen

Beitrag: Klarstellungsvermerk zum Eintragungsvermerk bei wiederholter Auflassung - zugleich Besprechung des BGH-Urteils vom 7.7.2003 (II ZR 235/01)
Quelle: NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis Online-Archiv
Datum: 15.01.2004
Wörter: 1297
Preis: 4,61 €

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