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Aus der Praxis der Ländernotarkasse

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I. Sachverhalt Der Mieter einer Gewerbeeinheit unterwirft sich der Zwangsvollstreckung wegen seiner Verpflichtung, bei Beendigung des Mietverhältnisses, sei es durch Zeitablauf oder außerordentliche Kündigung, den Mietgegenstand zu räumen und an den Gläubiger herauszugeben. Geschäftswert? II. Anmerkung Diese Frage stellt sich erst, seitdem die Änderung des § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO von Ende 1997 einen solchen Vollstreckungstitel zuläßt. Die Unterwerfung ersetzt die Räumungsklage. Ihren Streitwert bildet prozessual (§ 2 ZPO) der Wert der Sache, etwa hier der Räume (§ 6 Satz 1 ZPO, Besitzstreit), doch tritt an seine Stelle als Gebührenwert (§§ 12 Abs. 1 Satz 1, 16 Abs. 2 GKG) ...

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Aus der Praxis der Ländernotarkasse erschienen in NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis am 15.02.2002, Länge 291 Wörter


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Metainformationen

Beitrag: Aus der Praxis der Ländernotarkasse
Quelle: NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis Online-Archiv
Datum: 15.02.2002
Wörter: 291
Preis: 0,46 €

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