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Aus der Praxis der Ländernotarkasse
NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis
I. Sachverhalt Der Mieter einer Gewerbeeinheit unterwirft sich der Zwangsvollstreckung wegen seiner Verpflichtung, bei Beendigung des Mietverhältnisses, sei es durch Zeitablauf oder außerordentliche Kündigung, den Mietgegenstand zu räumen und an den Gläubiger herauszugeben. Geschäftswert? II. Anmerkung Diese Frage stellt sich erst, seitdem die Änderung des § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO von Ende 1997 einen solchen Vollstreckungstitel zuläßt. Die Unterwerfung ersetzt die Räumungsklage. Ihren Streitwert bildet prozessual (§ 2 ZPO) der Wert der Sache, etwa hier der Räume (§ 6 Satz 1 ZPO, Besitzstreit), doch tritt an seine Stelle als Gebührenwert (§§ 12 Abs. 1 Satz 1, 16 Abs. 2 GKG) ...Metainformationen
Beitrag: | Aus der Praxis der Ländernotarkasse |
Quelle: | NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis Online-Archiv |
Datum: | 15.02.2002 |
Wörter: | 291 |
Preis: | 0,46 € |
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