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Kapitalumstellung einer GmbH auf die Währungseinheit Euro
NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis
Die rein rechnungsmäßige Umstellung des Kapitals einer GmbH auf die Einheit Euro bedarf grundsätzlich keiner Einschaltung des Notars. Der Verf. untersucht, wie die Umstellung kostenmäßig zu behandeln ist, wenn sie - insbesondere in Verbindung mit anderen Beschlüssen und anläßlich von Registeranmeldungen - dennoch im Notariat auftritt. I. Einführung Mit dem Euro-Einführungsgesetz[1] wurden u.a. für die GmbH die Grundlagen geschaffen, ihr bislang in Deutscher Mark ausgewiesenes Stammkapital, die Geschäftsanteile sowie die satzungsmäßigen Betragsangaben in Euro-Beträgen auszudrücken. Dabei gewährte die mit dem 31.12.2001 abgelaufene Übergangsfrist bislang ein grundsätzliches Wahlrecht zwischen Deutscher Mark und Euro. Seit dem Stichtag 1.1.2002 ...Metainformationen
Beitrag: | Kapitalumstellung einer GmbH auf die Währungseinheit Euro |
Quelle: | NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis Online-Archiv |
Datum: | 15.01.2002 |
Wörter: | 2746 |
Preis: | 4,61 € |
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