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Aus der Praxis der Ländernotarkasse

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I. Sachverhalt Der Erbe verkauft das Nachlaßgrundstück. In der Urkunde beantragt er seine (Vor-)Eintragung als Eigentümer. Derselbe Gegenstand? II. Anmerkung Der Voreintragung (§ 39 Abs. 1 GBO) des Erben bedarf es zur Eintragung des Käufers als Eigentümer nicht (§ 40 Abs. 1 GBO). Der Grundbuchberichtigungsantrag stellt deshalb grundsätzlich eine unrichtige Sachbehandlung (§ 16 KostO) dar; es sei denn, der Erbe besteht nach Belehrung des Notars über die Mehrkosten auf dem Antrag, oder besondere Umstände rechtfertigen ihn, insbesondere unter der Maxime des "sicheren Wegs". Die Ausnahme von der Notwendigkeit der Voreintragung gilt jedoch nur für "die Übertragung des Rechts", d.h. die Eigentumseintragung, n ...

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Aus der Praxis der Ländernotarkasse erschienen in NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis am 15.01.2001, Länge 390 Wörter


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Metainformationen

Beitrag: Aus der Praxis der Ländernotarkasse
Quelle: NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis Online-Archiv
Datum: 15.01.2001
Wörter: 390
Preis: 0,46 €

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