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Verfahrensbefugnis des Nachlaßpflegers, Passivlegitimation bei Volkseigentum

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Tatbestand Der Kläger zu 1) ist Nachlaßpfleger für die unbekannten Erben der am 12.10.1988 verstorbenen Erblasserin. Die Erblasserin war Mitglied einer Erbengemeinschaft, in deren Eigentum das im Streit befindliche unbebaute Grundstück stand. Als Mitglieder der Erbengemeinschaft waren neben der Erblasserin drei weitere natürliche Personen und Volkseigentum (in Rechtsträgerschaft VEB Gebäudewirtschaft L.) anstelle einer 1980 verstorbenen weiteren Miterbin eingetragen. Am 8.12.1989 stellte das Staatliche Notariat einen Fiskus-Erbschein nach der Erblasserin aus, aufgrund dessen am 4.12.1991 anstelle der Erblasserin ebenfalls Volkseigentum, in Rechtsträgerschaft VEB Gebäudewirtschaft L., in das Grundbuch eingetragen wurde. Das AG L. zog ...

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Verfahrensbefugnis des Nachlaßpflegers, Passivlegitimation bei Volkseigentum erschienen in NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis am 15.11.2000, Länge 1254 Wörter


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Metainformationen

Beitrag: Verfahrensbefugnis des Nachlaßpflegers, Passivlegitimation bei Volkseigentum
Quelle: NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis Online-Archiv
Datum: 15.11.2000
Wörter: 1254
Preis: 3,69 €

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