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Landkreis als gesetzlicher Vertreter des unbekannten Eigentümers

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Sachverhalt Mit privatschriftlichen Verträgen vom 25.3. und 3.4.1994 pachteten die Kläger landwirtschaftliche Nutzflächen im Gebiet des beklagten Landkreises (im folgenden: Beklagter) an, bei denen die Identität oder der Aufenthaltsort der Eigentümer nicht festgestellt werden konnte. Auf Verpächterseite trat daher der Beklagte als "Pfleger" unter Bezugnahme auf Art. 233 § 2 Abs. 3 EGBGB auf. Die Pachtflächen konnten den Klägern nicht übergeben werden, da sie von der Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft B. bewirtschaftet wurden, und zwar aufgrund einer "vorläufigen Nutzungsvereinbarung", die der Beklagte am 11.5.1993 getroffen hatte und die "mit Abschluß eines endgültig konkretisierten Pachtvertrages" außer Kraft treten sollte. Z ...

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Landkreis als gesetzlicher Vertreter des unbekannten Eigentümers erschienen in NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis am 15.08.2000, Länge 812 Wörter


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Metainformationen

Beitrag: Landkreis als gesetzlicher Vertreter des unbekannten Eigentümers
Quelle: NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis Online-Archiv
Datum: 15.08.2000
Wörter: 812
Preis: 3,69 €

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