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Notarielle Beihilfe zur Insolvenzstraftat?
NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis
Rechtsgeschäfte im Zusammenhang mit einem Vermögensverfall sind nicht selten. Die Frage, inwieweit sich der entsprechende Vorgänge beurkundende Notar der Beihilfe an einem Insolvenzdelikt strafbar machen kann, erörtert der folgende Beitrag. I. Vermögensverlagerung oder Straftatbestand? Nach deutschem Recht haftet der Schuldner für die Erfüllung der gegen ihn bestehenden Forderung mit seinem gesamten Vermögen, das ihm zum Zeitpunkt der Durchsetzung gehört. Ein Vermögenszuwachs zwischen dem Zeitpunkt der Forderungsbegründung und der Durchsetzung kommt dem Gläubiger zugute. Vermögensverschlechterungen gehen zu seinen Lasten[1]. Hierauf beruhen zahlreiche Vermögensübertragungen insbesondere von Grundbesitz auf Angehörige, um dadurch wertvolles Vermögen dem Gläubigerzugriff zu entziehen. Entsprechende Vorgänge zwischen Ehegatten subsumiert ...Metainformationen
Beitrag: | Notarielle Beihilfe zur Insolvenzstraftat? |
Quelle: | NotBZ - Zeitschrift für die notarielle Beratungs- und Beurkundungspraxis Online-Archiv |
Datum: | 15.01.2000 |
Wörter: | 1863 |
Preis: | 4,61 € |
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