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Vermieterpfandrecht: Verwertung durch Vernichtung unzulässig
Der Miet-Rechts-Berater
Das Problem: Der Vermieter erwirkt gegen den Wohnraummieter ein Räumungsurteil. Die Räumung wird nach dem Berliner Modell durchgeführt. Einer Aufforderung zur Abholung der hinterlassenen Sachen kommt der Mieter nicht nach. Der Vermieter beantragt daraufhin beim zuständigen AG, die Verwertung durch Vernichtung des eingelagerten Räumungsgutes zu bewilligen. Die Entscheidung des Gerichts: Das AG weist den Antrag ab, die Beschwerde des Vermieters bleibt ohne Erfolg. Gemäß § 1246 Abs. 1 BGB könne jede Partei eine von den Vorschriften der §§ 1235 bis 1240 abweichende Art des Pfandverkaufs verlangen, wenn dies dem billigen Ermessen der Beteiligten entspreche. Eine "Verwertung durch Vernichtung" stelle keine ...Metainformationen
Beitrag: | Vermieterpfandrecht: Verwertung durch Vernichtung unzulässig |
Quelle: | Der Miet-Rechts-Berater Online-Archiv |
Datum: | 15.01.2013 |
Wörter: | 550 |
Preis: | 3,69 € |
Schlagwörter: | Mietrecht , Bundesrepublik Deutschland |
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