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Vermieterpfandrecht: Verwertung durch Vernichtung unzulässig

Der Miet-Rechts-Berater

Das Problem: Der Vermieter erwirkt gegen den Wohnraummieter ein Räumungsurteil. Die Räumung wird nach dem Berliner Modell durchgeführt. Einer Aufforderung zur Abholung der hinterlassenen Sachen kommt der Mieter nicht nach. Der Vermieter beantragt daraufhin beim zuständigen AG, die Verwertung durch Vernichtung des eingelagerten Räumungsgutes zu bewilligen. Die Entscheidung des Gerichts: Das AG weist den Antrag ab, die Beschwerde des Vermieters bleibt ohne Erfolg. Gemäß § 1246 Abs. 1 BGB könne jede Partei eine von den Vorschriften der §§ 1235 bis 1240 abweichende Art des Pfandverkaufs verlangen, wenn dies dem billigen Ermessen der Beteiligten entspreche. Eine "Verwertung durch Vernichtung" stelle keine ...

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Vermieterpfandrecht: Verwertung durch Vernichtung unzulässig erschienen in Der Miet-Rechts-Berater am 15.01.2013, Länge 550 Wörter


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Metainformationen

Beitrag: Vermieterpfandrecht: Verwertung durch Vernichtung unzulässig
Quelle: Der Miet-Rechts-Berater Online-Archiv
Datum: 15.01.2013
Wörter: 550
Preis: 3,69 €
Schlagwörter: Mietrecht , Bundesrepublik Deutschland
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