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Unionsautonome Bestimmung der konkludenten Rechtswahl
MDR - Monatsschrift für Deutsches Recht vom 16.04.2021, S. 494 / Rechtsprechung
Aus den Gründen:9 Das Beschwerdegericht hat zunächst rechtsfehlerfrei entschieden, dass das zwischen der Erblasserin und ihrem Ehemann am 25.3.1996 errichtete gemeinschaftliche Testament einen Erbvertrag i.S.v. Art. 3 Abs. 1 b) EuErbVO darstellt. Die EuErbVO ist anwendbar, da es sich um einen Nachlass mit grenzüberschreitendem Bezug handelt, der sich hier aus der österreichischen Staatsangehörigkeit des Ehemannes der deutschen Erblasserin ergibt (zum grenzüberschreitenden Bezug vgl. etwa EuGH, Urt. v. 16.7.2020 - C-80/19, ZEV 2020, 628 Rz. 42-44, 39; ...). [Wird ausgeführt.] 12 Entgegen der Auffassung der Rechtsbeschwerde hat das Beschwerdegericht ferner rechtsfehlerfrei entschieden, dass auf die ...Metainformationen
Beitrag: | Unionsautonome Bestimmung der konkludenten Rechtswahl |
Quelle: | MDR - Monatsschrift für Deutsches Recht Online-Archiv |
Ressort: | Rechtsprechung |
Datum: | 16.04.2021 |
Wörter: | 967 |
Preis: | 2,40 € |
Schlagwörter: | Rechtsgebiet , Betriebswirtschaft , Bundesrepublik Deutschland |
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