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Schmerzensgeld für Hirnschaden aufgrund Behandlungsfehlers bei Geburt
MDR - Monatsschrift für Deutsches Recht vom 02.04.2021, S. 421 / Rechtsprechung
Aus den Gründen:... Zu Recht ... hat das LG einen Schmerzensgeldbetrag von 500.000 € als angemessen, aber auch ausreichend angesehen. ... Die Funktion des Schmerzensgeldes besteht nach ständiger Rechtsprechung darin, dem Verletzten einen Ausgleich für die erlittenen immateriellen Schäden und ferner Genugtuung für das ihm zugefügte Leid zu geben. Hierbei ist es in Fällen, in denen es wegen eines Behandlungsfehlers bei der Geburt zu schweren Hirnschädigungen gekommen ist, geboten, diejenigen Umstände, die dem Schaden im Einzelfall sein Gepräge geben, eigenständig zu bewerten und aus einer Gesamtschau die angemessene Entschädigung für das sich darbietende Schadensbild zu ermitteln. Im ...Metainformationen
Beitrag: | Schmerzensgeld für Hirnschaden aufgrund Behandlungsfehlers bei Geburt |
Quelle: | MDR - Monatsschrift für Deutsches Recht Online-Archiv |
Ressort: | Rechtsprechung |
Datum: | 02.04.2021 |
Wörter: | 995 |
Preis: | 2,40 € |
Schlagwörter: | Medizin , Verjährung , Finanz- und Rechnungswesen , Bundesrepublik Deutschland |
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