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Interventionswirkung bei erfolgtem bzw. unterlassenem Streitverkündeten-Beitritt

MDR - Monatsschrift für Deutsches Recht vom 02.04.2021, S. 444 / Rechtsprechung

Aus den Gründen:30 Aufgrund der infolge der Streitverkündung im Vorprozess eingetretenen Interventionswirkung gem. § 74 ZPO i.V.m. § 68 ZPO ist im vorliegenden Rechtsstreit davon auszugehen, dass die Beklagte als vollmachtlose Vertreterin der Eigentümerin mit der Zedentin einen Maklervertrag abgeschlossen hat. [Zu a:] 31 Nach § 72 Abs. 1 ZPO ist eine Streitverkündung u.a. zulässig, wenn eine Partei - wie hier die Zedentin - im Zeitpunkt der Streitverkündung für den Fall des ihr ungünstigen Ausgangs des Rechtsstreits einen Anspruch auf Gewährleistung oder Schadloshaltung gegen einen Dritten - wie hier gegen die Beklagte dieses Rechtsstreits - erheben zu können glaubt. Zu den ...

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Interventionswirkung bei erfolgtem bzw. unterlassenem Streitverkündeten-Beitritt erschienen in MDR - Monatsschrift für Deutsches Recht am 02.04.2021, Länge 947 Wörter


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Metainformationen

Beitrag: Interventionswirkung bei erfolgtem bzw. unterlassenem Streitverkündeten-Beitritt
Quelle: MDR - Monatsschrift für Deutsches Recht Online-Archiv
Ressort: Rechtsprechung
Datum: 02.04.2021
Wörter: 947
Preis: 2,40 €
Schlagwörter: Vertragsrecht , Schuldrecht , Verjährung , Haftung
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