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Interventionswirkung bei erfolgtem bzw. unterlassenem Streitverkündeten-Beitritt
MDR - Monatsschrift für Deutsches Recht vom 02.04.2021, S. 444 / Rechtsprechung
Aus den Gründen:30 Aufgrund der infolge der Streitverkündung im Vorprozess eingetretenen Interventionswirkung gem. § 74 ZPO i.V.m. § 68 ZPO ist im vorliegenden Rechtsstreit davon auszugehen, dass die Beklagte als vollmachtlose Vertreterin der Eigentümerin mit der Zedentin einen Maklervertrag abgeschlossen hat. [Zu a:] 31 Nach § 72 Abs. 1 ZPO ist eine Streitverkündung u.a. zulässig, wenn eine Partei - wie hier die Zedentin - im Zeitpunkt der Streitverkündung für den Fall des ihr ungünstigen Ausgangs des Rechtsstreits einen Anspruch auf Gewährleistung oder Schadloshaltung gegen einen Dritten - wie hier gegen die Beklagte dieses Rechtsstreits - erheben zu können glaubt. Zu den ...Metainformationen
Beitrag: | Interventionswirkung bei erfolgtem bzw. unterlassenem Streitverkündeten-Beitritt |
Quelle: | MDR - Monatsschrift für Deutsches Recht Online-Archiv |
Ressort: | Rechtsprechung |
Datum: | 02.04.2021 |
Wörter: | 947 |
Preis: | 2,40 € |
Schlagwörter: | Vertragsrecht , Schuldrecht , Verjährung , Haftung |
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