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Anforderungen an die Bekanntmachung des Zwangsversteigerungstermins
MDR - Monatsschrift für Deutsches Recht vom 19.03.2021, S. 386 / Rechtsprechung
Aus den Gründen:8 [Zu a)] Dass die Miteigentumsanteile in der bekanntzugebenden Terminsbestimmung nicht gesondert ausgewiesen werden müssen, wenn - wie hier - sämtliche Miteigentumsanteile an dem Grundstück versteigert werden sollen, folgt aber aus Sinn und Zweck des in § 37 Nr. 1 ZVG aufgestellten Erfordernisses, das zu versteigernde Grundstück in der Terminsbestimmung zu bezeichnen. 9 Die Terminsbestimmung soll zum einen denjenigen, deren Rechte durch die Zwangsversteigerung betroffen werden können, die Wahrnehmung ihrer Rechte im Verfahren ermöglichen und zum anderen Erwerbsinteressenten auf den Termin aufmerksam machen, um durch eine Konkurrenz von Bietern eine Versteigerung des Grundstücks zu einem seinem Wert möglichst entsprechenden Gebot ...Metainformationen
Beitrag: | Anforderungen an die Bekanntmachung des Zwangsversteigerungstermins |
Quelle: | MDR - Monatsschrift für Deutsches Recht Online-Archiv |
Ressort: | Rechtsprechung |
Datum: | 19.03.2021 |
Wörter: | 917 |
Preis: | 2,40 € |
Schlagwörter: | Eigentumsrecht , Auktion , Immobilienmarkt , Bundesrepublik Deutschland |
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