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Zulässigkeit der isolierten Drittwiderklage des Leasingnehmers gegen den Verkäufer
MDR - Monatsschrift für Deutsches Recht vom 05.03.2021, S. 283 / Rechtsprechung
Aus den Gründen:25 Allerdings setzt eine Widerklage nach § 33 Abs. 1 ZPO eine anhängige Klage voraus; der Widerkläger muss ein Beklagter und der Widerbeklagte muss ein Kläger sein. Daher ist eine Widerklage gegen einen bisher am Prozess nicht beteiligten Dritten grundsätzlich nur dann zulässig, wenn sie zugleich gegenüber S. 284 dem Kläger erhoben wird. Eine Drittwiderklage, die sich ausschließlich gegen einen am Prozess bislang nicht beteiligten Dritten richtet (isolierte Drittwiderklage), ist regelmäßig unzulässig (BGH, Urt. v. 5.4.2001 - VII ZR 135/00, BGHZ 147, 220, 221 fMetainformationen
Beitrag: | Zulässigkeit der isolierten Drittwiderklage des Leasingnehmers gegen den Verkäufer |
Quelle: | MDR - Monatsschrift für Deutsches Recht Online-Archiv |
Ressort: | Rechtsprechung |
Datum: | 05.03.2021 |
Wörter: | 764 |
Preis: | 2,40 € |
Schlagwörter: | Vertragsrecht , Unternehmensform , Schadensersatz , Verjährung |
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