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WEG-Gemeinschaft: Änderung der Berechnungsart zur Ermittlung der Warmwasserkosten
MDR - Monatsschrift für Deutsches Recht vom 19.02.2021, S. 226 / Rechtsprechung
Aus den Gründen:13 Den Wohnungseigentümern ist bei Änderungen des Umlageschlüssels nach § 16 Abs. 3 WEG aufgrund ihres Selbstorganisationsrechts ein weiter Gestaltungsspielraum eingeräumt. Der neue Umlageschlüssel muss lediglich den Anforderungen einer ordnungsmäßigen Verwaltung genügen. Sie dürfen danach jeden Maßstab wählen, der den Interessen der Gemeinschaft und der einzelnen Wohnungseigentümer angemessen ist und insbesondere nicht zu einer ungerechtfertigten Benachteiligung Einzelner führt. Dabei dürfen an die Auswahl eines angemessenen Kostenverteilungsschlüssels nicht zu strenge Anforderungen gestellt werden, weil sich jede Änderung des Verteilungsmaßstabes zwangsläufig auf die Kostenlast des einen oder des anderen Wohnungseigentümers auswirkt. ... Die Aufgabe eines Verteilungsschlüssels zugunsten eines neuen Verteilungsmaßstabes ...Metainformationen
Beitrag: | WEG-Gemeinschaft: Änderung der Berechnungsart zur Ermittlung der Warmwasserkosten |
Quelle: | MDR - Monatsschrift für Deutsches Recht Online-Archiv |
Ressort: | Rechtsprechung |
Datum: | 19.02.2021 |
Wörter: | 1194 |
Preis: | 2,40 € |
Schlagwörter: | Eigentumsrecht , Steuerarten , Verjährung , Bundesrepublik Deutschland |
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