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WEG-Gemeinschaft: Änderung der Berechnungsart zur Ermittlung der Warmwasserkosten

MDR - Monatsschrift für Deutsches Recht vom 19.02.2021, S. 226 / Rechtsprechung

Aus den Gründen:13 Den Wohnungseigentümern ist bei Änderungen des Umlageschlüssels nach § 16 Abs. 3 WEG aufgrund ihres Selbstorganisationsrechts ein weiter Gestaltungsspielraum eingeräumt. Der neue Umlageschlüssel muss lediglich den Anforderungen einer ordnungsmäßigen Verwaltung genügen. Sie dürfen danach jeden Maßstab wählen, der den Interessen der Gemeinschaft und der einzelnen Wohnungseigentümer angemessen ist und insbesondere nicht zu einer ungerechtfertigten Benachteiligung Einzelner führt. Dabei dürfen an die Auswahl eines angemessenen Kostenverteilungsschlüssels nicht zu strenge Anforderungen gestellt werden, weil sich jede Änderung des Verteilungsmaßstabes zwangsläufig auf die Kostenlast des einen oder des anderen Wohnungseigentümers auswirkt. ... Die Aufgabe eines Verteilungsschlüssels zugunsten eines neuen Verteilungsmaßstabes ...

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WEG-Gemeinschaft: Änderung der Berechnungsart zur Ermittlung der Warmwasserkosten erschienen in MDR - Monatsschrift für Deutsches Recht am 19.02.2021, Länge 1194 Wörter


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Preis (brutto): 2,40 €

Metainformationen

Beitrag: WEG-Gemeinschaft: Änderung der Berechnungsart zur Ermittlung der Warmwasserkosten
Quelle: MDR - Monatsschrift für Deutsches Recht Online-Archiv
Ressort: Rechtsprechung
Datum: 19.02.2021
Wörter: 1194
Preis: 2,40 €
Schlagwörter: Eigentumsrecht , Steuerarten , Verjährung , Bundesrepublik Deutschland
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