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Nachtarbeitszuschläge für Dauernachtarbeit nach § 6 Abs. 5 ArbZG
MDR - Monatsschrift für Deutsches Recht vom 19.02.2021, S. 244 / Rechtsprechung
Aus den Gründen:30 ... Nach der ständigen Rechtsprechung des BAG stellt ein Zuschlag i.H.v. 25 % auf das jeweilige Bruttostundenentgelt bzw. die Gewährung einer entsprechenden Zahl von bezahlten freien Tagen regelmäßig einen angemessenen Ausgleich für geleistete Nachtarbeit i.S.v. § 6 Abs. 5 ArbZG dar. ... 33 ... Ein geringerer als der regelmäßige Zuschlag von 25 % auf das dem Arbeitnehmer zustehende Bruttoarbeitsentgelt kann nach § 6 Abs. 5 ArbZG genügen, wenn die Belastung durch die Nachtarbeit im Vergleich zu der üblichen Situation geringer ist. ... Während des nächtlichen Bereitschaftsdienstes ist typischerweise davon auszugehen, dass es zu inaktiven Zeiten ...Metainformationen
Beitrag: | Nachtarbeitszuschläge für Dauernachtarbeit nach § 6 Abs. 5 ArbZG |
Quelle: | MDR - Monatsschrift für Deutsches Recht Online-Archiv |
Ressort: | Rechtsprechung |
Datum: | 19.02.2021 |
Wörter: | 1199 |
Preis: | 2,40 € |
Schlagwörter: | Kriminalität und Recht , Arbeitsrecht , Arbeitszeit , Bundesrepublik Deutschland |
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